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AutorenbildSabine Hummerich

Koalitionsvertrag steht - mal seh'n ob er umgesetzt wird

Etwas über einen Monat nach den Wahlen steht der Koalitionsvertrag und die Bürgerschaft tritt zur konstituierenden Sitzung zusammen. Weiter wie bisher, oder doch mal neue Wege? Vom Wahlergebnis her ist ja mehr an Neu und weniger an Weiter so zu erwarten, abwarten und beobachten.

Umwelt Bau und Verkehr ist weiterhin in grüner Hand, allerdings mit einem neuen Kopf, nachdem der alte Senator sowieso gehen wollte.

Eine Passage im Koalitionsvertrag liest sich allerdings bedrohlich:


"1456 Wir wollen auch in den nächsten Jahren den Wohnungsneubau auf hohem Niveau halten und

1457 werden dafür die erforderlichen Flächen mit Planungsrecht ausstatten und die nötigen Kapazitäten in

1458 der Verwaltung bereitstellen. Das Impulsflächen‐Programm zur Umsetzung der in dieser

1459 Wahlperiode angestrebten zusätzlichen 10.000 Wohneinheiten wird fortgeschrieben und Anfang

1460 2020 den Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Zur Entwicklung von Brachflächen wollen wir mit den

1461 jeweiligen Eigentümern kooperieren und ggf. die Möglichkeiten des Baurechts ausnutzen."


Husch Husch und möglichst rasch, das kann dann auch schon mal heißen: Vorhaben bezogene Bebauungsplanänderungen durchwinken, damit die Neubauzahl erhöht wird, da vergisst man dann schon mal eine andere Passage des Koalitionsvertrages:


"1268 Eine vielfältige und durchmischte Eigentumsstruktur wirkt gegen Monotonie und ist die Grundlage

1269 für Kreativität, Dynamik und sozialen Zusammenhalt. Beim Gesamtwohnungsbestand, bei

1270 Mietwohnungen und bei Gewerbeimmobilien geht es um eine Balance zwischen kommunalem,

1271 genossenschaftlichem und gemeinnützigem Eigentum auf der einen Seite und privatem Eigentum auf

1272 der anderen Seite, die in den letzten Jahren ins Ungleichgewicht gekommen ist. Wir wollen eine

1273 bessere Balance erreichen. Die verschiedenen Akteure brauchen Spielräume für ihre Vorhaben und

1274 Investitionen, müssen sich aber in eine öffentliche Rahmenplanung einfügen und ihren Beitrag zur

1275 sozialen Infrastruktur leisten."


und


"1225 Für Gebiete mit erkennbaren Verdrängungs‐ und Gentrifizierungseffekten werden wir zur Sicherung 1226 einer sozial ausgewogenen Entwicklung sowohl die präventiv ausgerichteten Instrumente des 1227 besonderen Städtebaurechts als auch Erhaltungs‐ und Milieuschutzsatzungen einsetzen. "


Also, wir werden sehen.

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